Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Trillinger Marketing GmbH, Dobelstraße 25, 73087 Bad Boll (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Marketing- und Beratungsdienstleistungen.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung. Als Schriftform gilt auch die elektronische Form (E-Mail).
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Leistungsänderungen oder -erweiterungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung. Er schuldet die vereinbarte Dienstleistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.
(4) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende Zuarbeit des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner, der für Abstimmungen und Freigaben zur Verfügung steht.
(2) Freigaben gelten als erteilt, wenn der Auftraggeber innerhalb von zehn Werktagen nach Vorlage keine Einwände erhebt, sofern der Auftragnehmer auf diese Frist hingewiesen hat.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass ihm die Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) zustehen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung dieser Materialien resultieren.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Festpreisprojekten ist die Vergütung wie folgt fällig: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Abschluss der Leistung, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei laufender Betreuung (Monatspauschalen) erfolgt die Abrechnung jeweils zum Monatsanfang im Voraus. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Reisekosten, Fremdkosten (z. B. für Anzeigenschaltung, Druckkosten, Lizenzen) und sonstige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie im Angebot als zusätzliche Kosten ausgewiesen oder vorab schriftlich vereinbart wurden.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen ein.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, werden einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte eingeräumt, zeitlich unbefristet und räumlich unbeschränkt.
(3) Der Auftragnehmer behält das Recht, die Arbeitsergebnisse in anonymisierter Form als Referenz in eigenen Marketingmaterialien zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erfasst werden.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg von Marketingmassnahmen. Insbesondere übernimmt er keine Garantie für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinenergebnissen, Reichweiten oder Umsatzsteigerungen.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistung.
(2) Verträge über laufende Betreuung können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
(3) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die elektronische Form (E-Mail) ist ausreichend.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Auftragnehmers (Bad Boll bzw. Amtsgericht Göppingen / Landgericht Stuttgart).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: Januar 2026
